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BFH, 23.07.1985 - VIII R 256/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an formgerechte Begründung der Revision vor dem Bundesfinanzhof
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 14.05.1982 - VI R 197/81
Revisionsbegründungsschrift - Verantwortungsübernahme
Auszug aus BFH, 23.07.1985 - VIII R 256/80
Die von dem postulationsfähigen Prozeßbevollmächtigten unterzeichnete Revisionsbegründung muß deshalb erkennen lassen, daß dieser den Prozeßstoff überprüft und die volle Verantwortung für den Inhalt der Revisionsbegründung übernommen hat (BFH-Beschlüsse vom 14. Mai 1982 VI R 197/81, BFHE 136, 52, BStBl II 1982, 607, und vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470 m.w.N.).Diesem Erfordernis ist dann nicht genügt, wenn der als Prozeßbevollmächtigte auftretende Rechtsanwalt oder Steuerberater sich in den von ihm selbst verfaßten Schriftsätzen nicht hinreichend mit dem angefochtenen Urteil auseinandersetzt und auch das einem Fachgutachten beigefügte Vorlageschreiben nicht erkennen läßt, daß der Prozeßbevollmächtigte sich selbst mit dem Prozeßstoff befaßt, ihn gesichtet, geprüft sowie rechtlich durchgearbeitet hat (vgl. BFHE 136, 52, BStBl II 1982, 607; s. auch Beschluß des Bundessozialgerichts - BSG - vom 15. April 1981 1 BA 23/81, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1982, 80; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 19. Juli 1977 VIII CB 84/76, HFR 1978, 256).
- BFH, 16.10.1984 - IX R 177/83
Revisionsbegründung - Anforderungen - Prozeßbevollmächtiger - Bezugnahme auf …
Auszug aus BFH, 23.07.1985 - VIII R 256/80
Die von dem postulationsfähigen Prozeßbevollmächtigten unterzeichnete Revisionsbegründung muß deshalb erkennen lassen, daß dieser den Prozeßstoff überprüft und die volle Verantwortung für den Inhalt der Revisionsbegründung übernommen hat (BFH-Beschlüsse vom 14. Mai 1982 VI R 197/81, BFHE 136, 52, BStBl II 1982, 607, und vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470 m.w.N.). - BVerwG, 19.07.1977 - 8 CB 84.76
Nichtzulassungsbeschwerde durch einen bei einem deutschem Gericht nicht …
Auszug aus BFH, 23.07.1985 - VIII R 256/80
Diesem Erfordernis ist dann nicht genügt, wenn der als Prozeßbevollmächtigte auftretende Rechtsanwalt oder Steuerberater sich in den von ihm selbst verfaßten Schriftsätzen nicht hinreichend mit dem angefochtenen Urteil auseinandersetzt und auch das einem Fachgutachten beigefügte Vorlageschreiben nicht erkennen läßt, daß der Prozeßbevollmächtigte sich selbst mit dem Prozeßstoff befaßt, ihn gesichtet, geprüft sowie rechtlich durchgearbeitet hat (vgl. BFHE 136, 52, BStBl II 1982, 607; s. auch Beschluß des Bundessozialgerichts - BSG - vom 15. April 1981 1 BA 23/81, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1982, 80; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 19. Juli 1977 VIII CB 84/76, HFR 1978, 256). - BSG, 15.04.1981 - 1 BA 23/81
Nichtzulassungsbeschwerde - Ordnungsgemäße Begründung - Nicht überprüfter …
Auszug aus BFH, 23.07.1985 - VIII R 256/80
Diesem Erfordernis ist dann nicht genügt, wenn der als Prozeßbevollmächtigte auftretende Rechtsanwalt oder Steuerberater sich in den von ihm selbst verfaßten Schriftsätzen nicht hinreichend mit dem angefochtenen Urteil auseinandersetzt und auch das einem Fachgutachten beigefügte Vorlageschreiben nicht erkennen läßt, daß der Prozeßbevollmächtigte sich selbst mit dem Prozeßstoff befaßt, ihn gesichtet, geprüft sowie rechtlich durchgearbeitet hat (vgl. BFHE 136, 52, BStBl II 1982, 607; s. auch Beschluß des Bundessozialgerichts - BSG - vom 15. April 1981 1 BA 23/81, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1982, 80; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 19. Juli 1977 VIII CB 84/76, HFR 1978, 256).
- BFH, 26.11.1992 - IV R 109/90
Dispacheur ist kein freier Beruf
Die Revision gegen das Urteil des FG Hamburg ist durch BFH-Entscheidung vom 23. Juli 1985 VIII R 256/80 (nicht veröffentlicht) als unzulässig verworfen worden. - BFH, 01.04.2009 - II B 153/08
Außerordentliche Beschwerde - Vertretungszwang beim BFH - Postulationsfähigkeit …
Sinn und Zweck des beim BFH bestehenden Vertretungszwangs ist es, dass an den BFH nur solche Rechtsmittel herangetragen werden, deren Erfolgsaussichten von Personen beurteilt worden sind, die dazu aufgrund ihrer fachlichen Vorbildung in der Lage sind (BFH-Urteil vom 23. Juli 1985 VIII R 256/80, BFH/NV 1986, 173). - BFH, 07.01.2005 - V B 146/04
Bezugnahme auf Ausführungen einer nicht postulationsfähigen Person genügt nicht …
Durch den Vertretungszwangs soll nach dem Regelungszweck erreicht werden, dass an den BFH nur solche Rechtsmittel herangetragen werden, deren Erfolgsaussichten von Personen beurteilt worden sind, die dazu aufgrund ihrer fachlichen Vorbildung in der Lage sind (vgl. BFH-Entscheidungen vom 23. Juli 1985 VIII R 256/80, BFH/NV 1986, 173;… in BFH/NV 2002, 518). - BFH, 14.02.1990 - II B 170/89
Voraussetzungen zur wirksamen Beschwerdeeinlegung vor dem Bundesfinanzhof
Sinn und Zweck des Vertretungszwangs ist es, daß an den BFH nur solche Rechtsmittel herangetragen werden, deren Erfolgsaussichten von Personen beurteilt worden sind, die dazu aufgrund ihrer fachlichen Vorbildung in der Lage sind (vgl. BFH-Entscheidung vom 23. Juli 1985 VIII R 256/80, BFH/NV 1986, 173). - BFH, 19.01.1988 - VII R 72/85
Anforderungen an Revisionsbegründung als Zulässigkeitsvoraussetzung
Diesem Erfordernis ist dann nicht genügt, wenn der als Prozeßbevollmächtigter auftretende Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sich damit begnügt, auf die Revisionsbegründung des nicht postulationsfähigen Revisionsklägers hinzuweisen, und die Revisionsschrift nicht erkennen läßt, daß er sich selbst mit dem Prozeßstoff befaßt, ihn gesichtet, geprüft sowie rechtlich durchgearbeitet hat (vgl. die zitierten Entscheidungen, und BFH-Entscheidungen vom 23. Juli 1985 VIII R 256/80, BFH/NV 1986, 173, …und vom 10. September 1985 VIII R 263/83, BFH/NV 1986, 175, sowie Beschluß des Bundessozialgerichts vom 15. April 1981 1 BA 23/81, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1982, 80).